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 Verbandsgemeinde

 

 

Zustimmung

 

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Abweichungen von der Stundentafel, soweit sie in das Ermessen der einzelnen Schule gestellt sind, um fachliche oder pädagogische Schwerpunkte zu setzen

 

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Aufstellung von Grundsätzen eines besonderen unterrichtlichen Angebotes

 

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Aufstellung von Grundsätzen über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben

 

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Regelungen für die Teilnahme von Eltern am Unterricht des eigenen Kindes

 

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Aufstellung von Grundsätzen für die Durchführung von Schulfahrten

 

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Einführung und Beendigung der Fünftagewoche und wesentliche Änderungen der Unterrichtszeit, soweit sie der einzelnen Schule überlassen sind

 

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Abschluss von Schulpartnerschaften und Aufstellung von Grundsätzen für den Schüleraustausch

 

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grundsätzliche Fragen der Berufsberatung, der Gesundheitspflege, der Ernährung und des Jugendschutzes in der Schule

 

Wird ein Einvernehmen nicht erreicht, so kann der Schulleiter oder der Schulelternbeirat die Entscheidung des Schulausschusses herbeiführen.

 

Die Rechte der Schulaufsicht bleiben dabei unberührt

 

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Stand: Montag, 10. Oktober 2005.