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Schulelternbeirat Realschule Emmelshausen
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"Die Eltern haben das Recht und die Pflicht, an der schulischen Erziehung ihrer Kinder mitzuwirken (§ 32 Abs.1 SchulG) " Rechtliche Grundlage für die Elternmitwirkung
Elternvertretungen
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Die Amtszeit der gewählten Vertreter beträgt 2 Jahre.
Die gewählten Elternvertreter üben ein öffentliches Ehrenamt aus (§ 33 Abs. 2 SchulG).
§Schulleiter und Lehrer informieren die Eltern über alle wesentlichen Fragen des Unterrichts und der Erziehung (§ 35 Abs.32 SchulG). |
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